Entwurfsvermessung

Zur Entwurfsvermessung gehören sämtliche Leistungen der Vermessung die zur Planung eines Gebäudes, Bauwerks oder auch zum Entwurf einer Infrastrukturmaßnahme benötigt werden:

Topografischen Bestandsaufnahmen

mit NN- oder NHN-Höhen und die Erfassung aller planungsrelevanten Daten oberhalb und auch unterhalb der Erdoberfläche (Kanalisationen, Wasserleitungen, Kabel und sonstige Leitungen). Den Architekten oder Fachplanern zur Verfügung gestellt, können diese die Neubauten plazieren, Aussenanlagen entwerfen und die Bauantragsunterlagen erstellen.

Bestimmung der Firsthöhen und der baurechtlich wichtigen Traufhöhe

(Höhe Schnittpunkt Gebäudeeck / Oberkante Dachhaut). Die Feststellung dieser Höhen werden oft zur Beurteilung eines Bauvorhabens nach § 34 LBO B.-W. von den Baurechtsbehörden verlangt. Die Höhen gemessen an den Rändern von neuen Bebauungsplänen dienen der Anpassung an die vorhandenen Strukturen.

Lagepläne nach § 4 LBO VVO B.-W

Diese bestehen aus einem schriftlichen– und einem zeichnerischen Teil. Im schriftlichen Teil werden die Angaben zur Bauherrschaft, dem Eigentümer, dem Baugrundstück und sofern erhältlich die Nachbareigentümer mit Anschrift gemacht. Dazu sind die baurechtlichen wichtigen Eintragungen über Geh-, Fahr- und Leitungsrechteerechte aus dem Grundbuch und dem Baulastenverzeichnis einzutragen. Ist ein Bebauungsplan vorhanden, so sind dessen relevante Daten festzuhalten und die Beanspruchung der Grundflächenzahl und der Geschoßflächenzahl zu berechnen bzw. nachzuweisen.

Im zeichnerischen Teil werden in einem ÜbersichtsplanM 1:500 oder 1:1.000 die Lage des Baugrundstücks und die aus dem Bebauungsplan (BPlan) geltenden Festlegungen für das Baugrundstück und die Nachbargrundstücke eingetragen. In einem sogenannten Detailplan sind die Grenzabstände sowie die Gebäudeabmessungen dargestellt. Den Nachweis zur Berechnung der relevanten Abstandsflächen und deren flächenhafte Ausdehnung werden im dazugehördenden Abstandsfächenplan geführt.

Gelände- und Systemschnitte

Aus den Aufnahmen der topographischen Bestandsaufnahme kann ein digitales Geländemodell erstellt werden, aus dem Geländeschnitte (Profile) und Höhenlinien generiert und Erdmassenberechnung durchgeführt werden können.

Immer häufiger werden auch von den Behörden Systemschnitte für eine Projektion der Fassaden auf die Strassenachse verlangt.