Ein schwarzer Buchstabe „w“ in einem gelben Kreis auf weißem Hintergrund.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Architekturpläne, Hauspläne mit Ansichten und Grundrissen auf roter Fläche.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen getrennt ist. 


Diese Trennung erfolgt beispielsweise durch Wände und Decken, die den Schall- und Wärmeschutz gewährleisten. Es muss ein eigener, abschließbarer Zugang zu jeder Einheit vorhanden sein.


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (zusammen mit dem Aufteilungsplan) ist Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum und/oder Teileigentum sowie für die Anlage eigener Grundbuchblätter für jede einzelne Eigentumswohnung.


Mittels Erfassung des Gebäudebestandes und der topographischen Gegebenheiten auf dem Grundstück, definieren und dokumentieren wir in ständiger Absprache mit dem Bauherrn, die Wohneinheiten, Sondereigentum, Sondernutzungsrechte usw. und bereiten die nötigen Unterlagen vor, die dann beim Bauamt einzureichen sind.