Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Der neue politische Wille die Innenstädte und Dörfer zu verdichten, der Bauplatzmangel auf der „grünen Wiese“ und kaum noch bezahlbarer Baugrund, haben eine enorm gestiegene Anzahl von Bauanträgen an Bestandsgebäuden nach sich gezogen. Um z.B. das elterliche Grundvermögen nicht zu belasten, strebt man die Gründung von Wohnungseigentum an. Bauwillige Nachkommen benötigen deshalb zur Kreditaufnahme ein eigenes Vermögen, das im Grundbuch gesichert werden kann. Dazu bedarf es jedoch einer Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Baurechtsbehörde und einer Teilungserklärung beim Notar.

Abgeschlossenheits-bescheinigungen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen getrennt ist. 

Diese Trennung erfolgt beispielsweise durch Wände und Decken, die den Schall- und Wärmeschutz gewährleisten. Es muss ein eigener, abschließbarer Zugang zu jeder Einheit vorhanden sein.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (zusammen mit dem Aufteilungsplan) ist Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum und/oder Teileigentum sowie für die Anlage eigener Grundbuchblätter für jede einzelne Eigentumswohnung.

Mittels Erfassung des Gebäudebestandes und der topographischen Gegebenheiten auf dem Grundstück, definieren und dokumentieren wir in ständiger Absprache mit dem Bauherrn, die Wohneinheiten, Sondereigentum, Sondernutzungsrechte usw. und bereiten die nötigen Unterlagen vor, die dann beim Bauamt einzureichen sind.