Bauvermessung

Zur Bauvermessung gehörend, verstehen wir Vermessungsarbeiten die zur Ausführung von Baumaßnahmen erforderlich werden:

Bauabsteckung

Grobabsteckungen von Baugruben oder Absteckungen die zum Abtrag von Erdreich benötigt werden. Dazu gehört meistens die Höhenangabe einer Bezugshöhe ± 0,00 (Fussbodenhöhe) oder einer NN-Höhe. Im Absteckplan werden Absteckpunkte und die Lage der Höhenangabe dokumentiert.

Schnurgerüsteinmessung

Feinabsteckung für Wohnbebauung, Achsabsteckung für Industrie- und Gesellschaftsbauten; Erstellung der zur Baufreigabe erforderlichen Lagepläne mit dem Eintrag der Lagebestimmung des Objektes, der Grenzabstände oder Abstände zu anderen Gebäuden und den Höhenangaben. Für Gebäude bei denen eine Baugenehmigung beantragt wurde, wird eine sogenannte „Baufluchtbescheinigung“ ausgestellt, zur Vorlage bei der Baurechtsbehörde.

Achseinmessungen

Neben den Aussenwänden werden bei größeren Bauten zur Verdichtung Achssysteme erforderlich, die ergänzend auf das Schnurgerüst angetragen werden. Eingemessen in der Vertikalen an den Aussenwänden, dienen sie zur Montage von Fassadenelementen oder Konsolen.

Meterrisse

Nach Fertigstellung des Rohbaues werden von einigen Auftraggebern die Anbringung von Meterrissen verlangt. Das VB Weber empfiehlt zunächst die Kontrolle des Rohfussbodens auf dessen horizontale Lage um den Bodenaufbau besser beurteilen zu können. Die Meterrissmarken werden in der Nähe von Treppenhäusern oder Aufzugsschächten angebracht.